"Arbeitseinsatz ausländischer Arbeitskräfte"
Von Dieter Wolf
In: Fern der Heimat unter Zwang. (erhältlich im Museum der Stadt Butzbach, Preis 19,80€)
"(.....) Der 2. Weltkrieg wirkte sich auch auf das Geschehen im heimischen Raum aus, beeinträchtigte zunehmend das Alltagsleben. Frauen, Jugendliche, Rentner, Kriegsgefangene und ausländische Zivilarbeiter mussten nun in immer stärkerem Umfang die Arbeitsplätze der eingezogenen Männer übernehmen. (...) Die allgemeine Aufrüstungspolitik im Deutschen Reich nach der „Nationalsozialistischen Machtergreifung“ im Jahr 1933 hatte den Butzbacher Betrieben zahlreiche Aufträge verschafft, die in der Stadt von 1933 bis 1939 zu einer Verdoppelung der Beschäftigtenzahl führte. (...)
Die Lücken im Arbeitsmarkt wurden seit Kriegsbeginn durch die Arbeitsverpflichtung von deutschen Frauen und vor allem durch die Heranziehung ausländischer Arbeitskräfte geschlossen. (...)
Einige wenige ehemalige Zwangsarbeiter oder Zwangsarbeiterinnen, in der Regel aus der Landwirtschaft, sind hier geblieben. Sie wurden vermutlich in regelmäßigen Abständen befragt, wie gut es ihnen doch hier gehe, und sie antworteten immer, dass es ihnen hier gut gehe. Sicherlich hat tatsächlich ein großer Teil von diesem Personenkreis bereits im 2. Weltkrieg dort, wo sie auch nach 1945 blieben, keine gravierenden negativen Erfahrungen gemacht. Man muss aber wenigstens hier darauf hinweisen, dass Missfallensäußerungen über ihre deutsche ”Herrschaft”, über das Essen, über andere Unbequemlichkeiten, über deutsche ”Volksgenossen” oder andere Verhältnisse in Deutschland während des Krieges sehr schnell schwere Bestrafungen nach sich zogen, die Zwangsarbeiter also sehr vorsichtig sein mussten, und danach – also nach 1945 - wird der eine oder andere hier gebliebene Russe, Ukrainer oder Pole sicherlich ebenfalls mehr als vorsichtig gewesen sein, Kritik über Zurückliegendes zu äußern, da er ja im Dorf weiterleben wollte, und zwar akzeptiert weiterleben wollte.(...)
Eine Besonderheit für Butzbach ist das Vorhandensein einer großen Strafanstalt am Ort. Auch hier ist für Butzbach zu fragen, inwieweit dort Zwangsarbeiter inhaftiert waren. Am Rande unseres Fragenkomplexes ist vielleicht außerdem nicht ganz unwichtig, dass auch Butzbacher Sträflinge aus dem Zuchthaus während des Krieges zunehmend in den Arbeitseinsatz, zum Teil auch außerhalb der Gefängnismauern, eingesetzt wurden.
Wesentlich wichtiger ist allerdings, warum dort Ausländer inhaftiert waren. Um es vorweg zu nehmen: angegebene angebliche „Verbrechen” der Ausländer waren wohl in Wirklichkeit - aus heutigem Blickwinkel - oftmals geringfügige Vergehen, die im Zweiten Weltkrieg auf das Härteste verurteilt wurden.
Bei der Befreiung von Butzbach durch die Amerikaner am 29. März 1945 war das völlig überfüllte Zuchthaus mit 1.181 Gefangenen belegt, darunter 285 ausländische Gefangene, 70 politische Gefangene, 138 sondergerichtlich verurteilte Gefangene, 456 Sicherungs-Verwahrte, 214 deutsche Zuchthausgefangene, 13 Untersuchungsgefangene, 1 Gefängnisgefangener und 4 Arbeitshausinsassen. (... Zu den ausländischen Gefangenen) gehörten 7 Polen, 2 Jugoslawen, 1 Spanier, 1 Ukrainer, 2 Russen, 113 Franzosen, 64 Belgier, 24 Luxemburger, 6 Elsässer, 46 Holländer, 10 Italiener und 9 Personen aus dem damaligen so genannten Protektorat Böhmen und Mähren. (...) Inhaftiert waren die Franzosen in 27 Fällen wegen sogen. „Feindbegünstigung“ (darunter 2 Todesstrafen, 11 lebenslänglich, 14 Freiheitsstrafen zwischen 2 und 10 Jahren), in 10 Fällen wegen „Ungehorsams“ (2-5 Jahre), in 4 wegen „Spionage“ (2 Todesstrafe, 2 lebenslänglich), 3 wegen „Sabotage“ (5-12 Jahre), 3 wegen „Wehrkraftzersetzung“ (2-3 Jahre), wegen „Vorbereitung zum Hochverrat“ (3-10 Jahre), 2 wegen „Amtsanmaßung“ (6-10 Jahre), 2 wegen „Arbeitsverweigerung“ (je 5 Jahre), 2 wegen „Militärischen Ungehorsams“ (2 und 7 Jahre), 2 wegen „Fahnenflucht“ (1 und 2 Jahre), 2 wegen „deutschfeindlicher Kundgebung“ (in Butzbach! - 2 und 4 Jahre), je 1 Bestrafung wegen „Urkundenfälschung“ (5 Jahre), wegen „Gefangenenbefreiung“ (2 Jahre), wegen „Munitionsbesitzes“ (3 Jahre), wegen „Verbreitung von Flugschriften“ (2 Jahre), wegen „Abhörens von Feindsender“ (3 Jahre), wegen „Gewalt gegen die Deutsche Wehrmacht“ (10 Jahre) und wegen „Verbotenen Umgangs mit Gefangenen“ (6 Jahre Haft). Zu diesen 113 französischen Häftlingen gehörte u .a. ein Landlehrer, der wegen Abhörens von Feindsendern verurteilt worden war, ein französischer Offizier, der wegen Misshandlung (deutscher?) Kriegsgefangener lebenslänglich saß, oder ein Metzgerlehrling, der wegen „Feindbegünstigung“ ebenso zu lebenslanger Haft verurteilt worden war.
Bei den im Zuchthaus Butzbach untergebrachten Ausländern handelt es sich teilweise auch um Personen, die etwa auch in den von den Deutschen besetzten Gebieten nach damaliger deutscher ”Recht-” Sprechung straffällig geworden und zu Zuchthausstrafen verurteilt worden waren, nicht nur um im Volksstaat Hessen, zu dem Butzbach gehörte, verurteilte Personen.
Es fällt eigentlich nicht weiter auf, dass trotz der zahlreichen sowjetischen Zwangsarbeiter kein einziger Russe, Ukrainer, aber auch nur wenige Polen bis 1945 im Zuchthaus Butzbach inhaftiert waren. Dies hängt mit der Behandlung der slawischen Zwangsarbeiter zusammen.
Besonders die als „Untermenschen“ betrachteten Arbeiter und Arbeiterinnen aus dem sowjetischen Bereich waren bekanntlich in immer stärkerem Maße der ordentlichen Gerichtsbarkeit entzogen und direkt der Polizeigewalt, namentlich der Entscheidungsbefugnis der Gestapo unterstellt worden. (...)

