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Butzbach aktuell

vom 26.10.12

Amtliche Bekanntmachung

Anordnung verkehrsregelnder Maßnahmen gemäß § 45 StVO

Katharinenmarkt vom 27. bis 30. Oktober 2012

Anlässlich des Katharinenmarktes vom 27. bis 30. Oktober 2012 ergehen folgende verkehrsregelnde Maßnahmen

1. Die Wetzlarer Straße wird zwischen Kleeberger Straße und Beginn der Fußgängerzone voll gesperrt. 2. Die Leuchtergasse wird für jeglichen Verkehr gesperrt. 3. In der Korngasse besteht ein absolutes Haltverbot. 4. Sonderparkplätze stehen am Marktsonntag beim Edeka-Markt in der Kaiserstraße sowie bei Aldi GmbH & Co. KG Am Keltenhof in Butzbach kostenlos zur Verfügung.

Die Anwohner, die in den betreffenden Bereichen über Stellplätze oder Garagen verfügen, werden darauf hingewiesen, dass es während der Marktveranstaltung zu Behinderungen kommen kann. Die betroffenen Anwohner bitte ich um Verständnis.

Die verkehrsregelnde Anordnungen ergehen aus Gründen der Sicherheit und Ordnung des Verkehrs und treten mit der Aufstellung der entsprechenden Verkehrszeichen in Kraft.

Butzbach, 26.10.2012 DER BÜRGERMEISTER DER STADT BUTZBACH Als Ordnungsbehörde - Straßenverkehrsbehörde -


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