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Butzbach, Nieder-Weisel, Hoch-Weisel, Kirch-Göns, Ebersgöns, Münster, Frauerbach, Ostheim, Pohl-Göns, Bodenrod, Wiesental, Hausen-Oes, Griedel.

zum Hessentag 2010: 28. Mai bis 6. Juni in Stadtallendorf!

Hinweis der Stadtverwaltung an die Bewohner der Kernstadt

Wer am Sonntag, dem 10. Juni 07, eine Reise plant, sollte daran denken, dass die Straßen teilweise bereits am Vormittag nicht mehr dem Verkehr zur Verfügung stehen!

Besonders im Bereich des Aufstellungsgebietes (Hoch-Weiseler Straße, Kaiserstraße, Am Bollwerk, H.-Jäger-Straße und Gutenbergstraße) wird am Vormittag ab 10.30 kein Auto mehr fahren können.

Anwohner im Bereich der Festzugstrecke müssen ebenfalls mit erheblichen Beeinträchtigungen rechnen. Die Festzugstrecke ist ab 13 Uhr für den motorisierten Straßenverkehr voll gesperrt.


Parkgenehmigungen für Anwohner und Gewerbetreibende in der Innenstadt während des Hessentages

Vom 29.05.07 bis 13.06.07 sind nachfolgend aufgeführte Straßen ab 10.00 Uhr für jeglichen Verkehr gesperrt. Zwischen 06.00 Uhr und 10.00 Uhr ist Liefer- und Anwohnerverkehr möglich. Außerhalb dieser Zeiten ist ein Befahren und Parken in der Innenstadt ausgeschlossen.

  • Griedeler Str. 1-16
  • Kirchplatz
  • Bismarckstr. 1-31
  • Korngasse
  • Breiter Stein
  • Krachbaumgasse 
  • Neugasse
  • Wetzlarer Str. Nr. 1-25
  • Kasernenstraße
  • Jakob-Rumpf-Str.
  • Hirschgasse
  • Marktplatz
  • Lahntor 2
  • Färbgasse
  • Roßbrunnenstraße
  • Kugelherrenstraße
  • Guldengasse
  • Zwerchgasse
  • Leuchtergasse
  • Am Mathildenbrunnen
  • Mauerstraße
  • Am Ballhaus
  • Badborngasse 1-5
  • Martelgasse
  • Langgasse
  • Amtsgasse
  • W.-Braubach-Str.
  • Weiseler Str. Nr. 1-44
  • Bahnhofstr. 2-9
  • Schlossstr. 19
  • Zur Froschau

Ausweichparkplätze werden in den Parkhäusern „Am Marktplatz“ und „Weinstraße“ kostenfrei zur Verfügung gestellt.
Anwohner sowie Gewerbetreibende der oben genannten Straßen erhalten eine Parkberechtigung, wenn folgende Voraussetzungen vorliegen:

  • Anwohner die bereits einen Anwohnerparkausweis besitzen
  • Anwohner mit privaten Stellplätzen
  • Gewerbetreibende mit privaten Stellplätzen

Anwohner oder Gewerbetreibende mit privaten Parkplätzen in den so genannten Durchlassstraßen bekommen eine 24-Stunden Durchfahrtsgenehmigung.

Folgende Straßen fallen unter diese Regelung:

  1. Kasernenstraße
  2. Neugasse
  3. Hirschgasse
  4. Badborngasse
  5. Guldengasse
  6. Rossbrunnenstraße 3-19 
  7. Am Mathildenbrunnen

Bitte beachten:

Diese Durchfahrtsgenehmigung berechtigt die Anwohner/ Gewerbetreibenden, ihre privaten Stellplätze anzufahren. Es wird eindringlich darauf hingewiesen, dass ein Parken auf der Straße unter keinen Umständen gestattet ist.

Die Parkplätze im Schloss-Areal können nicht genutzt werden. Die Parkberechtigten erhalten entsprechende Parkkarten für Ausweichplätze.

Ausnahmegenehmigungen für Ärzte, Notfalleinrichtungen und Apotheken müssen gesondert beantragt werden.

Die Durchfahrtsgenehmigungen sowie die Parkkarten werden gegen Vorlage des Personalausweises und Fahrzeugscheines ausgestellt.

Bitte setzen Sie sich mit uns in Verbindung.

Kontakt:

Stadtverwaltung Butzbach
Fachdienst Sicherheit und Ordnung

Frau Yildirim-Dort Tel. (06033)995-116
Herr Salzmann     Tel. (06033)995-138

Fachbereich Sicherheit und Ordnung

Scriba, Wolfgang
Schlossplatz 1 
35510  Butzbach
Telefon: (06033)995-314
Fax: (06033)995-325

(gültig bis September 2007)

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