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Bekanntmachung Bürgerservice

vom 15.06.10

Amtliche Bekanntmachung

Mobile Sammlung für Problemabfälle aus Haushaltungen (Sonderabfall-Kleinmengensammlung)

1. Der Abfallwirtschaftsbetrieb des Wetteraukreises, Bismarckstr. 13, 61169 Friedberg, führt auf der Grundlage der Abfallsatzung des Wetteraukreises vom 06.11.2001 eine mobile Sammlung für Problemabfälle aus Haushaltungen durch:

Mittwoch, 23. Juni 2010
11:00 – 11.45 Uhr Griedel Parkplatz Möbelhof Orth
12:45 – 13:30 Uhr Kirch Göns Parkplatz Sportplatz
13:45 – 14:30 Uhr Pohl Göns Parkplatz Friedhof
14:45 – 15:15 Uhr Ebersgöns Dorfgemeinschaftshaus

Donnerstag, 24. Juni 2010
09:00 – 09:15 Uhr Bodenrod Dorfgemeinschaftshaus
09:30 – 09:45 Uhr Maibach Am Backhaus, Alt Maibach
10:00 – 10:15 Uhr Münster Dorfgemeinschaftshaus
10:30 - 10:45 Uhr Wiesental Freier Platz am Spielplatz
11:00 – 11:30 Uhr Fauerbach Parkplatz Spielplatz
12:15 – 13:00 Uhr Hoch Weisel Parkplatz am Friedhof, Ostheimer Str.
13:15 – 13:45 Uhr Ostheim Am Anger, Höhe Haus-Nr. 6
14:00 – 15:30 Uhr Butzbach August-Wenzel-Str., am Recyclinghof

Freitag, 25. Juni 2010
09:00 – 09:30 Uhr Hausen Oes An der Landstrasse, Bushaltestelle
09:45 – 11:45 Uhr Butzbach Früheres Marktgelände, Ebersgönser Weg
12:45 – 14:15 Uhr Nieder Weisel Festplatz

2. Der Abfallwirtschaftsbetrieb des Wetteraukreises, Bismarckstr. 13, 61169 Friedberg, Tel. 06031/90660 oder 906634, ist für die Durchführung der Sammlung zuständig. Mit der Sammlung ist die Firma Fehr Umwelt Hessen GmbH & Co. KG, Hohe Str. 22, 61231 Bad Nauheim, Tel. 06032/96690 beauftragt.

3. Als verantwortliches Fachpersonal im Sinne der Annahmebedingungen der Hessischen Industrie¬müll GmbH werden Frau Schaber, Frau Boller und N.N., Mitarbeiter/innen der Firma Fehr Umwelt Hessen, eingesetzt. Ihren Anweisungen ist bei den Sammelterminen Folge zu leisten.

4. Eingesammelt werden Abfälle im Sinne des § 3 (2) i.V. mit § 11 (2) 6. des Hess. Ausführungsgesetz zum Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz (HAKA) vom 20.07.2004, der Kleinmengen-Verordnung des Landes Hessen vom 06.07.1990 und den Annahmebedingungen der Hess. Industriemüll GmbH (HIM) für Sonderabfälle aus kommunalen Schadstoffsammlungen, die in Haushaltungen üblicherweise anfallen. Aus dem Kfz.-Bereich: Rostschutzmittel, Farbe, Politur, Frostschutzmittel, Autobatterien Aus dem Garten: Alle Mittel zur Schädlingsbekämpfung, Dünger, Holzschutzmittel, Pflanzenschutzmittel, Aus dem Hobbybereich und der Heimwerkstatt: Farben, Lacke, Kleber, Lösungsmittel, Fotochemikalien Aus der Wohnung: Reinigungsmittel aller Art, Bad-, WC- u. Abflußreiniger, Flecken- u. Desinfektionsmittel, Mottenschutz, Imprägnierungen, Metall- u. Silberputz Aus dem Bereich der Gesundheitspflege: Medikamente, Kosmetika, Reinigungsmittel

5. Folgende Abfälle sind aus beseitigungstechnischen Gründen oder weil sie anderen gesetzlichen Bestimmungen unterliegen, generell von der Annahme über die kommunale Schadstoffsammlung ausgeschlossen: - Druckgasflaschen und Feuerlöscher - infektiöse Abfälle und entsprechende krankenhausspezifische Abfälle - radioaktive Abfälle - Munition, Sprengstoffe und sonstige detonationsfähige Zubereitungen - chemische und biologische Kampfstoffe und Kampfgase - Elektrogeräte Fragen zur Beseitigung sind direkt an den Abfallwirtschaftsbetrieb des Wetteraukreises zu richten.

6. Altöle aus Verbrennungsmotoren und Getrieben werden bei dieser Sammlung ebenfalls nicht an¬genommen . Diese Öle müssen entsprechend der Regelung der Altölverordnung vom 27.12.1987 vom Handel kostenlos zurückgenommen werden.

7. Von der Mitnahme ausgeschlossen bleiben Verpackungsmaterial u. a. Stoffe, die mit dem Haus¬müll entsorgt werden können. Diese Stoffe werden an dem jeweiligen Einsammelstandort zurückgelassen. Sie unterliegen der Einsammelpflicht der Gemeinde. Es werden außerdem keine leeren Behältnisse (leer = tropffrei, spachtelrein) wie Farbdosen oder -eimer angenommen.

8. Die Schadstoffabfälle müssen vom Abfallerzeuger/-anlieferer unmittelbar dem verantwortlichen Personal des Sammelfahrzeuges nach Aufforderung übergeben werden. Eine Annahme kann erst erfolgen, nachdem der komplette Aufbau des Sammelfahrzeuges abgeschlossen ist.

9. Flüssigkeiten, Granulate, pulverförmige Stoffe und pastöse Stoffe sind in dicht verschlossenen und mechanisch intakten Behältnissen an¬zuliefern.

10.Reste gleicher Stoffe sind aus Gründen der Volumenreduzierung zusammenzufassen. Die einzel¬nen Behältnisse dürfen höchstens 20 l-Volumen Inhalt haben und nicht schwerer als 20 kg sein.

11.Leuchtstoffröhren sind zur eigenen Sicherheit für den Transport einzeln und bruchsicher in Wellpappe o.ä. zu verpacken (Die Umverpackungen werden jedoch nicht angenommen).

12.Bei Altfarben/Altlacken sowie Leim- und Klebemittel darf keine Kantenlänge der Einzelgebinde 50 cm überschreiten.

13. Kohlenteerhaltige Abdichtungsbahnen müssen gebündelt und gebändert (Packetgröße max. 25 cm mal 30 cm mal 15 cm (Länge x Breite x Höhe) oder kleinstückiger als v.g. Größe in Behältern mit maximal 20 l Volumen angeliefert werden. Eine vorherige telefonische Absprache mit dem Abfallwirtschaftsbetrieb unter 06031-906634 ist für eine Annahme am Schadstoffmobil über 30 kg kohlenteerhaltige Abdichtungsbahnen erforderlich.

14.Altholz Kategorie IV, das üblicherweise im privaten Haushalt als Haus- und/oder Sperrmüll (z.B. mit Holzschutzmittel behandelte Gartenmöbel und Gebrauchsgegenstände) anfällt, wird nur in kleinen Stücken (20 cm x 20 cm x 5cm) angenommen oder kleinstückiger als v.g. Größe ohne Nägel und/oder Metallbeschlägen. Eine vorherige telefonische Absprache mit dem Abfallwirtschaftsbetrieb unter 06031-906634 ist für eine Annahme am Schadstoffmobil über 30 kg Altholz der Kategorie IV erfordderlich.

15.Starterbatterien, max. bis zu drei Stück aus privaten Haushaltungen, werden während der Problemabfallsammlung für Privathaushalte kostenlos am Schadstoffmobil angenommen.

16.Je Problemabfall-Sammeltour wird die Menge pro Anlieferer auf 100 kg beschränkt. Bei Zweifel an der Herkunft der Abfälle aus privaten Haushaltungen kann das Sammelpersonal dokumentierte, persönliche Daten des Anlieferers fordern.

17. Die Sammlung ist für Anlieferungen aus privaten Haushaltungen gebührenfrei.

18. Bei Eisglätte, starkem Schneefall, Nebel etc. und während eines Gewitters darf das Schadstoffmobil nicht eingesetzt werden. Die Sammlung an diesen Tagen kann ganz oder teilweise ausfallen.

DER MAGISTRAT DER STADT BUTZBACH
- Steuern - Abfallbeseitigung -


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