23.12.2019

Bundesgesetz verbietet Feuerwerk in unmittelbarer Nähe von Fachwerkhäusern

Wegen erhöhter Brandgefahr verbietet die bundesweit geltende Erste Verordnung zum Sprengstoffgesetz das Abbrennen von pyrotechnischen Gegenständen in unmittelbarer Nähe von Fachwerkhäusern. Des Weiteren gilt dieses Verbot in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen.

Die Stadtverwaltung Butzbach – Fachdienst Sicherheit und Ordnung – weist daraufhin, dass diese Regelung faktisch den gesamten Altstadtbereich der Kernstadt Butzbach, aber auch viele Fachwerkhäuser in den Stadtteilen betrifft. Es wird deshalb an die Vernunft aller Butzbacher Bürgerinnen und Bürger appelliert, dieses Bundesgesetz zu beachten und die notwendige Vorsicht beim Abbrennen der Feuerwerkskörper zum Jahreswechsel walten zu lassen.

Verstöße gegen dieses Gesetz können gemäß § 46 der Ersten Verordnung zum Sprengstoffgesetz mit Bußgeldern geahndet werden.

Die Stadt Butzbach weist darüber hinaus darauf hin, dass das Abrennen von Feuerwerk auf allen Waldflächen der Stadt Butzbach untersagt ist. Das gilt auch für den Bereich des Hausbergturms im Stadtteil Hoch-Weisel. Sie appelliert an die Bevölkerung, sich so zu verhalten, dass die Lebensgemeinschaft im Wald (Tierschutz) so wenig wie möglich beeinträchtigt und der Wald nicht gefährdet, geschädigt oder verschmutzt wird.