08.07.2019

Straßenreinigung in der Stadt Butzbach und den Stadtteilen

Es wurde festgestellt, dass der Pflanzen- und Heckenüberwuchs in Butzbach und den Stadtteilen stark zugenommen hat, sodass Gehwege teilweise nicht begehbar sind.

Dies stellt eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung dar.

Wir weisen alle Grundstückseigentümer/innen auf Ihre Verpflichtung zur Straßenreinigung hin. Die Verpflichtung ergibt sich aus den Bestimmungen der Satzung über die Straßenreinigung der Stadt Butzbach, wonach gemäß §8 Gehwege und Straßen in einem gleichmäßigen Rhythmus von zwei Wochen zu reinigen sind. Bei plötzlich auftretenden oder den normalen Rahmen übersteigenden Verschmutzungen, sind die Gehwege und Straßen sofort zu reinigen.

Verstöße gegen Vorschriften dieser Satzung stellen den Tatbestand einer Ordnungswidrigkeit dar und können mit einer Geldbuße geahndet werden.

Aufgrund der geschilderten Sachlage sieht sich die Ordnungsbehörde veranlasst, in den kommenden Wochen verstärkt Kontrollen durchzuführen.