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Verkehrssicherheit als gemeinsame Aufgabe

Die wachsenden Herausforderungen erfordern eine verstärkte Zusammenarbeit der Kommunen. Seit kurzem bilden vier Kommunen in der nördlichen Wetterau, nämlich Butzbach, Münzenberg, Ober Mörlen und Rockenberg einen gemeinsamen Ordnungsamtsbezirk. Was heißt das?

Flächendeckende Kontrollen

Bisher war es so, dass in den Orten, die über keine Hilfspolizei verfügten, nur die Landespolizei auf die Einhaltung der Verkehrsregeln achtete. Teilweise war die Verkehrssicherheit nicht gewährleistet, weil der ruhende (Park- und Halteverbote) und fließende Verkehr (Geschwindigkeitsbegrenzungen) weitgehend unkontrolliert blieben.

Aufgrund der Übereinkunft, die die Gemeinden Ober Mörlen und Rockenberg und die Stadt Münzenberg mit der Stadt Butzbach schlossen, werden nun die Ordnungspolizeibediensteten aus Butzbach auch in den anderen Kommunen tätig und unterstützen so die dortigen Verwaltungen. Die Federführung liegt beim Magistrat der Stadt Butzbach, Fachdienst 102  Öffentliche Sicherheit und Ordnung , der auch das Personal stellt.

Geschwindigkeitskontrollen im Gebiet des Ordnungsbehördenbezirkes der Stadt Butzbach

Die Stadt Butzbach, die Stadt Münzenberg und die Gemeinden Ober Mörlen und Rockenberg sehen die Kontrollen als ihren Beitrag zur Verbesserung der Sicherheit im Straßenverkehr an und bitten die Autofahrerinnen und Autofahrer, ihre Fahrweise den gegebenen Sicht- und Straßenverhältnissen anzupassen und die Geschwindigkeitsbeschränkungen zu beachten.

An dieser Stelle können Sie Ergebnisse der bisherigen Messungen zur Ansicht herunterladen: Liste vom 3.11.09, vom 25.11.09 und vom Januar 2010.

Die Messungen werden fortgesetzt.

 

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Öffnungszeiten

Montag bis Freitag
8.00 -12.00 Uhr
Donnerstag
14.00 - 16.30 Uhr

Kontaktpunkt

Magistrat der Stadt Butzbach
Fachdienst 1 - Einwohner, Sicherheit und Ordnung
Herr Wolfgang Scriba
Schlossplatz 1
35510 Butzbach

Tel. (06033)995-243
Fax (06033)995-173

Unter diese Überschrift berichtete die Wetterauer Zeitung am 8. 1. 2010 über die Arbeit des gemeinsamen Ordnungsbehördenbezirkes. 
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