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Sondernutzung öffentlicher Verkehrsflächen

Wenn Sie für eine gewisse Zeit im öffentlichen Verkehrsraum

wollen, so gilt dies als Sondernutzung nach dem Hessischen Straßengesetz und bedarf einer Genehmigung.

Sie können die besondere Nutzung mit dem untenstehenden Kontaktformular beantragen. Unsere Mitarbeiter setzen sich daraufhin mit Ihnen in Verbindung.

Wichtiger Hinweis:

Bitte füllen Sie alle Felder korrekt aus, damit wir Ihre Anfrage beantworten können!

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Kontaktpunkt

Magistrat der Stadt Butzbach
Fachdienst 1 - Einwohner, Sicherheit und Ordnung
Schlossplatz 1
35510 Butzbach

Tel. (06033)995-0
Fax (06033)995-173

Öffnungszeiten

Montag bis Freitag
8.00 -12.00 Uhr
Donnerstag
14.00 - 16.30 Uhr