04.06.2020

Bürgerhäuser und Dorfgemeinschaftshäuser wieder eingeschränkt nutzbar

Magistrat beschließt Nutzung unter strikten Auflagen – Feierlichkeiten bis auf weiteres nicht möglich

Die Bürgerhäuser, Dorfgemeinschaftshäuser und Mehrzweckhallen der Stadt Butzbach sind ab sofort wieder freigegeben, allerdings unter strikten Auflagen. Möglich sind nur Nutzungen, bei denen die Hygiene- und Abstandsregelungen auch tatsächlich eingehalten werden. Diese Entscheidung hat der Magistrat auf Grundlage der Verordnungen des Landes Hessen zur Corona-Pandemie – vorerst bis zum 05. Juli 2020 – getroffen.

„Private Feiern und Veranstaltungen von Vereinen, die den Charakter einer Feier haben, sind bis auf weiteres nicht möglich. Der Trainings- und Übungsbetrieb von Vereinen unter strikter Einhaltung der Hygienekonzepte ist dagegen durchführbar“, erklärt Bürgermeister Merle.

Aufgrund der Beschränkungen des Landes Hessen auf 100 Personen und zur Wahrung der Abstandsregeln ist die maximal zulässige Personenzahl für alle öffentlichen Veranstaltungsstätten neu berechnet und entsprechend reduziert worden. Alle Nutzergruppen müssen ein geeignetes Hygienekonzept vorlegen sowie eine Selbstverpflichtungserklärung zur Einhaltung der Hygiene- und Abstandsregeln abgeben.

Für die Nutzung der Liegenschaften sind u. a. folgende Regelungen einzuhalten: Sämtliche Nebenräume (Küchen- und Thekenbereiche, Umkleidekabinen, Duschen) stehen nicht zur Verfügung. Auch das Anbieten von Speisen und Getränken jeglicher Art ist nicht gestattet. Personen einer Nutzergruppe sind namentlich mit vollständiger Adresse zu erfassen. Die in den Bürgerhäusern zur Verfügung gestellten Gegenstände (Tische, Stühle, sonstige Möbel) sind nach jeder Benutzung mit geeignetem Flächendesinfektionsmittel zu desinfizieren, welches von der Stadt Butzbach zur Verfügung gestellt wird. Analog zu den Regelungen der Gastronomiebetriebe sind die Gebäude spätestens um 22 Uhr pünktlich zu verlassen.

Vereine sind – wie bei der Nutzung in den städtischen Sporthallen und Sportplätzen – verpflichtet, die Vorgaben der Corona-Verordnungen und Landesfachverbände – sowie die Empfehlungen des Robert Koch-Instituts zu den Hygienemaßnahmen – einzuhalten.

Nähere Informationen zu den Voraussetzungen und Bedingungen zur Nutzung der Bürgerhäuser und Dorfgemeinschaftshäuser finden Sie in den folgenden Dokumenten: