15.05.2020

Butzbacher Sportplätze und Sporthallen ab 16. Mai wieder geöffnet

Der Sportbetrieb in und auf den städtischen Sporthallen, Sport- und Bolzplätzen der Stadt Butzbach ist wieder möglich, jedoch unter Einhaltung einer ganzen Reihe von Auflagen, teilt die Stadt Butzbach mit.

Für den Trainings- und Sportbetrieb im Freizeit- und Breitensport der Vereine öffnet die Stadt Butzbach ab Samstag, den 16. Mai 2020 wieder die städtischen Sporthallen und Sportplätze. Auch die Bolzplätze dürfen unter Einhaltung der allgemeingültigen Hygiene- und Abstandsregeln, wieder genutzt werden.

Die relevanten Regelungen aus der Corona-Kontakt- und Betriebsbeschränkungsverordnung der hessischen Landesregierung sowie die Vorgaben der Landesfachverbände für die verschiedenen Sportarten für die Trainingsgestaltung sind von den Vereinen einzuhalten.

Die Vereine sind verpflichtet, die Vorschriften der einschlägigen Corona-Verordnungen sowie die Empfehlungen des Robert Koch-Instituts zu den Hygienemaßnahmen einzuhalten. Die Vereine sind hierüber – in Abstimmung mit dem Vereinsring – von der Stadt Butzbach informiert worden.

Folgende Regelungen zur Nutzung der Sporteinrichtungen sind einzuhalten: Der Sport muss u. a. kontaktfrei ausgeübt und der Abstand von mindestens 1,5 Metern eingehalten werden. Umkleidekabinen, Dusch- und Waschräume sowie Gemeinschaftsräumlichkeiten, ausgenommen Toiletten, bleiben geschlossen. Hygiene- und Desinfektionsmaßnahmen, insbesondere bei der gemeinsamen Nutzung von Sportgeräten sind erforderlich. Vermeidung von Warteschlangen beim Zutritt der Sportstätten. Zuschauer sind nicht gestattet. Die Hygienemaßnahmen des Robert Koch-Instituts sind zu beachten.

Die Stadt wird die städtischen Sportanlagen mit allgemeinen Hygienehinweisen versehen. In den nutzbaren Toilettenanlagen sind Desinfektionsmittel sowie Seifenspender und Papierhandtücher vorgehalten. Soweit es möglich ist, sollen getrennte Ein- und Ausgänge genutzt werden. Seitens der Stadt Butzbach wird insbesondere auf das Verantwortungsbewusstsein der handelnden Personen in den Vereinen gesetzt.

Die Bürgerhäuser und Dorfgemeinschaftshäuser bleiben weiterhin geschlossen. Hierfür werden Konzepte zur Einhaltung der Hygiene- und Abstandsregelungen sowie maximal zulässigen Personenzahl erarbeitet. Mit der Wiederinbetriebnahme dieser Einrichtungen ist im Laufe der kommenden Woche zu rechnen.