26.08.2020

Informationen zur Nutzung in den städtischen Gebäuden und Sportstätten

Private Feierlichkeiten wieder möglich – Umkleiden wieder freigegeben – Stadt prüft Duschen der Sportanlagen

Weitere Lockerungen bei der Nutzung der Bürgerhäuser, Dorfgemeinschaftshäuser und Mehrzweckhallen der Stadt Butzbach. Diese können wieder für private Feiern unter Einhaltung der eingeschränkten Personenanzahl und der Hygiene- und Verhaltensregeln genutzt werden, allerdings unter strikten Auflagen, teilt die Stadtverwaltung mit.

Bisher waren private Feiern und Veranstaltungen von Vereinen, die den Charakter einer Feier haben, nicht möglich. Dies führt dazu, dass gemäß der aktuellen Corona-Kontakt und Betriebsverschränkungsverordnung die höchstzulässigen Personenzahlen von fünf Quadratmetern pro Person auf 3 Quadratmeter pro Person angepasst wurden. In den einzelnen Gebäuden gelten somit aufgrund der unterschiedlichen Größen maximale Teilnehmerzahlen.

Alle Nutzergruppen müssen ein geeignetes Hygienekonzept vorlegen sowie eine Selbstverpflichtungserklärung zur Einhaltung der Hygiene- und Abstandsregeln abgeben.

Sportbetrieb: Der Sportbetrieb ist in einem erweiterten Umfang gestattet. Der Trainings- und Wettkampfbetrieb ist unter Beachtung der Empfehlungen des Robert Koch-Instituts zur Hygiene sowohl als Individual-, als auch als Kontaktsport möglich. Zwischen den Sportlerinnen und Sportlern muss daher der Mindestabstand nicht eingehalten werden. Eine Beschränkung der Gruppen- bzw. Teilnehmergröße findet nicht mehr statt. Der Trainings- und Wettkampfbetrieb des Spitzen- und Profisports ist gestattet, sofern diesem ein umfassendes Hygienekonzept zugrunde liegt.

Zur Nutzung der Dusch- und Waschräume in den städtischen Gebäuden (Bürgerhäusern, Dorfgemeinschaftshäusern, Mehrzweckhallen, Sporthallen, Sportplätze) teilt die Stadtverwaltung mit, dass aktuell die Wasserqualität in den Sanitäranlagen kontrolliert wird, da diese über längere Zeit ungenutzt blieben. Zwar wurden in den Gebäuden regelmäßig Spülungen vorgenommen, aber um eine Gefährdung der Sportlerinnen und Sportler auszuschließen, ist diese Maßnahme dennoch ergriffen worden.

Eine Nutzung der Umkleideräume ist unter Beachtung der Empfehlungen des Robert Koch-Instituts für Hygiene ab sofort wieder erlaubt. Es ist stets darauf zu achten, dass der Mindestabstand von 1, 5 Metern eingehalten wird. Gleiches betrifft auch dann die Nutzung der Duschräume.

„Uns erreichen viele Anfragen von Vereinen. Nach der Freigabe der Laborergebnisse (voraussichtlich Ende August/Anfang September) werden die nutzenden Vereine über die endgültige Freigabe der Dusch- und Waschräume informiert“, sagt Philipp Hlawiczka vom Fachgebiet Verwaltungsservice.

Die Versammlungs- und Vereinsräume in den Sportlerheimen bleiben jedoch weiterhin geschlossen.

Nähere Informationen zu den Voraussetzungen und Bedingungen zur Nutzung der Bürgerhäuser und Dorfgemeinschaftshäuser finden Sie auf unserer Homepage in den folgenden Anlagen:

Für Rückfragen stehen Ihnen:
Frau Pia Bonitz (995-202) und Frau Simone Schriever (995-163) gerne zur Verfügung.

Für Rückfragen durch Vereine stehen die städtischen Mitarbeiter aus dem Fachgebiet Verwaltungsservice:
Herr Olaf Hoerschelmann (995-130) und Herr Philipp Hlawiczka (995-336) zur Verfügung.