11.10.2021

Katharinenmarkt: Anordnung verkehrsregelnder Maßnahmen gemäß § 45 StVO

Anlässlich des Katharinenmarktes vom 22.10. bis zum 26.10.2021 ergehen folgende verkehrsrechtliche Maßnahmen:

  1. Die Wetzlarer Straße wird zwischen Kleeberger Straße und Beginn Fußgängerzone voll gesperrt.
  2. In der Korngasse besteht ein absolutes Haltverbot.
  3.  Während der Marktzeiten von 11.00 Uhr bis 22.00 Uhr ist die gesamte Fußgängerzone für jeglichen Verkehr gesperrt.

Die Anwohner, die in den betreffenden Bereichen über Stellplätze oder Garagen verfügen, werden darauf hingewiesen, dass es während der Marktveranstaltung zu Behinderungen kommen kann.

Die betroffenen Anwohner werden um Verständnis gebeten.

Die verkehrsregelnde Anordnungen ergehen aus Gründen der Sicherheit und Ordnung des Verkehrs und treten mit der Aufstellung der entsprechenden Verkehrszeichen in Kraft.