20.05.2021

Überprüfung der Standsicherheit der Grabmale auf den Butzbacher Friedhöfen

Die Stadt Butzbach weist darauf hin, dass gemäß §34 Abs.2 der Friedhofsordnung vom 27.09.2018 die Inhaber und  Nutzungsberechtigten verpflichtet sind, die Anlagen auf den Grabstätten im Jahr mindestens einmal, und zwar nach Beendigung der Frostperiode auf ihre Standfestigkeit hin fachmännisch zu überprüfen oder auf ihre Kosten durch Fachleute überprüfen zu lassen, gleichgültig, ob äußerliche Mängel erkennbar sind oder nicht.

Dabei festgestellte Mängel sind unverzüglich auf eigene Kosten zu beseitigen oder beseitigen zu lassen. Inhaber und Nutzungsberechtigte, welche diesen Verpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommen, haften für sich daraus ergebenden Schäden. Die im Auftrag der Stadt Butzbach tätige Firma wird ab dem 25. bis 28. Mai 2021 auf den Butzbacher Friedhöfen die Grabmale auf ihre Standfestigkeit überprüfen und Grabmale die nicht mehr mit dem Fundament verbunden sind und eine Unfallgefahr darstellen, an der Grabstätte niederlegen. Wir bitten die Bürger zu dieser Vorgehensweise um Verständnis.

Bei Rückfragen stehen ihnen Frau Stowasser, Fachdienst Friedhofwesen, Tel.: 995-122 oder Frau Knortz, Fachdienst Grün- und Landschaftsplanung, Tel.: 995-182 aus dem Butzbacher Rathaus gerne zur Verfügung.