23.10.2020

Auf dem Wochenmarkt gilt Maskenpflicht

Aufgrund der steigenden Fallzahlen weist die Stadt Butzbach darauf hin, dass nach der aktuellen Corona-Kontakt- und Betriebsbeschränkungsverordnung auf Wochenmärkten grundsätzlich eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen ist.

Alle Besucherinnen und Besucher der wöchentlich stattfindenden Wochenmärkte auf dem Butzbacher Marktplatz sind daher verpflichtet, eine geeignete Mund-​Nasen-​Bedeckung zu tragen. Aufgrund der räumlichen Gegebenheiten kann der notwendige Mindestabstand von 1,5 Meter nicht gewährleistet werden. Entsprechende Hinweisschilder werden angebracht, um auf die Maskenpflicht aufmerksam zu machen. Das Ordnungsamt wird die Einhaltung der Regeln entsprechend kontrollieren, teilt die Stadtverwaltung mit.