Der Entwurf der Haushaltssatzung der Stadt Butzbach mit ihren Anlagen für das Haushaltsjahr 2017 liegt gem. § 97 Abs. 2 HGO in der Fassung vom 07.03.2005 (GVBl. I S. 142), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 20.11.2015 (GVBl. S. 618), in der Zeit vom
27.12.2016 bis einschließlich 04.01.2017
bei der Stadtverwaltung, 35510 Butzbach, Schlossplatz 1, EG, während der Dienststunden öffentlich aus.
Den Entwurf des Haushaltplans des Haushaltsjahres 2017 können Sie hier herunterladen.
Butzbach, den 23.12.2016
DER MAGISTRAT DER STADT BUTZBACH