21.05.2019

Sperrung der Straße „Am Stadtwall“

Anordnung Verkehrsregelnder Maßnahmen gem. § 45 StVO

In der Zeit vom 20.05.19 bis voraussichtlich 04.10.19 ist die Straße Am Stadtwall für den Durchgangsverkehr gesperrt. Grund der Sperrung ist die Errichtung eines Wohnhauses. Anliegerverkehr bis zur Baustelle ist möglich. Für die Zeit der Sperrung wird die Einbahnstraßenregelung aufgehoben.

Für auftretende Behinderungen bitten wir um Verständnis.

Die Anordnung tritt mit der Aufstellung der entsprechenden Verkehrszeichen in Kraft.