28.07.2021

Unanfechtbarkeit des Umlegungsplanes „Engelsberg – Nordwest“ gemäß § 71 BauGB

In der Baulandumlegung für das Baugebiet „Engelsberg – Nordwest“  in der Gemarkung Nieder-Weisel, Flur 8, wird nach § 71 Baugesetzbuch bekannt gemacht, dass der Umlegungsplan vom 20.07.2021 am 21.07.2021, mit Ausnahme der zu Ordnungsnummer 2 beschlossenen Höhe der Ausgleichszahlung, unanfechtbar geworden ist.

Amtliche Bekanntmachung der Stadt Butzbach als Umlegungsstelle

Mit dem Zeitpunkt dieser Bekanntmachung wird der bisherige Rechtszustand durch den in dem Umlegungsplan vorgesehenen neuen Rechtszustand ersetzt.

Die neuen Eigentümer werden hiermit in den Besitz der zugeteilten Grundstücke eingewiesen. Die Geldleistungen sind fällig.

Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen die Festsetzung des Zeitpunktes der Unanfechtbarkeit des Umlegungsplanes kann innerhalb eines Monats, gerechnet vom Tage nach dieser Bekanntgabe, Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist bei der Umlegungsstelle, dem Magistrat der Stadt Butzbach, Marktplatz 1, 35510 Butzbach, schriftlich oder zur Niederschrift zu erheben.