25.09.2020

Aufstellung des Bebauungsplans „Im Brühl / Auf den Brühläckern“

BEKANNTMACHUNG

Bauleitplanung der Stadt Butzbach, Stadtteil Münster

hier: Aufstellung des Bebauungsplans „Im Brühl / Auf den Brühläckern“ – Bebauungsplan der Innenentwicklung gemäß § 13a BauGB –

1. Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses
gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Butzbach hat in ihrer Sitzung am 01.09.2020 gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung des Bebauungsplans „Im Brühl / Auf den Brühläckern“ im Stadtteil Münster beschlossen. Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit bekannt gemacht.

Bei der Planung handelt es sich um die Umnutzung einer ehemaligen Gewerbefläche zu Wohnen.

Ziele der Planung sind

  • Schaffung von Wohnraum für die ortsansässige Bevölkerung,
  • Ausschluss bisheriger Beeinträchtigungen durch Gewerbelärm und Lkw-Verkehr auf die benachbarte Wohnbebauung,
  • Schaffung einer städtebaulich sinnvollen Abrundung am Ortsrand sowie
  • Errichtung einer zusätzlichen Wegeverbindung entlang der L3353 in Richtung Ortsmitte.

Der Geltungsbereich umfasst die in der Gemarkung Münster gelegenen Flurstücke 87 (teilweise), 88 (teilweise), 89, 102/2, 103/ und 104 in der Flur 2, sowie die Flurstücke 15/1, 17 und 18 in der Flur 6. Er hat eine Größe von 1,81 ha.

Der Bebauungsplan dient als Maßnahme der Innenentwicklung und wird daher nach den Vorschriften des § 13a BauGB als „Bebauungsplan der Innenentwicklung“ im beschleunigten Verfahren aufgestellt.

2. Bekanntmachung der Öffentlichkeitsbeteiligung
gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)

Der Entwurf der des Bebauungsplans „Im Brühl / Auf den Brühläckern“ mit Begründung und Fachgutachten liegt in der Stadtverwaltung in der Zeit vom 05.10.2020 bis einschließlich 06.11.2020 aus.

Die Einsichtnahme ist nach telefonischer Rücksprache unter den Rufnummern (06033) 995-125 und 995-124 möglich, da die Räume der Verwaltung aufgrund der Präventionsmaßnahmen zur Reduzierung des Risikos der weiteren schnellen Ausbreitung des sog. Corona-Virus nur nach telefonischer Rücksprache betreten werden dürfen.

Der Entwurf kann auch digital eingesehen werden. Der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung und die Entwurfsunterlagen werden für den o.g. Zeitraum gemäß § 4a Abs. 3 BauGB auf der Internetseite der Stadt Butzbach unter https://stadt-butzbach.de/rathaus/veroeffentlichung-von-bebauungsplaenen/ veröffentlicht.

Über den Inhalt wird auf Verlangen telefonisch unter o.g. Rufnummern oder via E-Mail an ralph.miller@butzbach.de oder melanie.geier@butzbach.de Auskunft gegeben. Zudem wird angeboten, die Planunterlagen elektronisch zur Einsicht zu verschicken.

Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen schriftlich, elektronisch per Mail oder zur Niederschrift abgegeben werden.

Gemäß § 3 Abs. 2 Satz 2 Halbsatz 2 BauGB wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können.

Gemäß § 13a Abs. 3 BauGB wird darauf hingewiesen, dass der Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung aufgestellt wird.

Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans geht aus der nachstehenden Übersichtskarte hervor (gestrichelt umrandeter Bereich).

Räumlicher Geltungsbereich des Bebauungsplans „Im Brühl / Auf den Brühläckern“ (unmaßstäblich)

Butzbach, den 25.09.2020

Magistrat der Stadt Butzbach
Fachdienst 6
Stadtplanung, Wirtschaftsförderung, Straßen- und Tiefbau, Umwelt

Die folgenden Dokumente stehen als Download zu Verfügung: