18.03.2020

Bauleitplanung der Stadt Butzbach, Stadtteil Nieder-Weisel Bebauungsplan „Engelsberg Nordwest“, Bekanntmachung der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Butzbach hat in ihrer Sitzung am 06.11.2019 den Entwurf des Bebauungsplanes „Engelsberg Nordwest“ zur Offenlage beschlossen. Die Abgrenzung des räumlichen Geltungsbereiches ist der nachfolgenden Übersichtskarte zu entnehmen.

Planziel des Bebauungsplanes ist die Ausweisung eines Allgemeinen Wohngebietes im Sinne § 4 Baunutzungsverordnung BauNVO, um Baugrundstücke zu erhalten, die von der Stadt Butzbach vergeben werden können.

Die Aufstellung des Bebauungsplanes erfolgt im zweistufigen Regelverfahren. Eine Umweltprüfung gem. § 2 Abs. 4 BauGB wird durchgeführt. Im Zuge der Aufstellung des Bebauungsplanes sowie der Erstellung des Umweltberichtes wurden die in der Praxis bewährten Prüfverfahren eingesetzt. Diese ermöglichen eine weitgehend abschließende Bewertung.

Der Entwurf des Bebauungsplanes einschließlich zugehöriger Begründung und des nach Maßgabe der Anlage 1 zum Baugesetzbuch und den Umweltschutzgütern im Sinne des § 1 Abs. 6 Nr. 7 BauGB gegliederten Umweltberichtes, der artenschutzrechtliche Fachbeitrag, das Schallgutachten, die Verkehrsuntersuchung sowie die vorliegenden umweltrelevanten Stellungnahmen und Informationen liegen in der Zeit von

Montag, dem 30.03.2020 – einschl. Donnerstag, dem 30.04.2020

in der Stadtverwaltung Butzbach, Schlossplatz 1, Zimmer 106, während der üblichen Dienststunden sowie nach Vereinbarung zur Einsichtnahme öffentlich aus. Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen zu der Planung abgegeben werden.

Die Planunterlagen werden zusätzlich in das Internet eingestellt und können auf der Homepage der Stadt Butzbach www.stadt-butzbach.de unter der Rubrik Rathaus & Politik eingesehen werden.

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.

Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind verfügbar:

  1. a) Umweltbericht gemäß § 2a BauGB. Die Betrachtung der umweltrelevanten Schutzgüter umfasst dabei:

 

  • Boden und Wasser: Charakterisierung von Bodentypen und Bodeneigenschaften, Bodenfunktionsbewertung, Feststellung, dass, amtlich festgestellte Überschwemmungs-gebiete, Trinkwasserschutzgebiete, oberirdische Gewässer und Quellbereiche nicht berührt werden, Hinweis auf einen entlang der Bundesstraße 3 verlaufenden Straßenentwässerungsgraben, Bewertung der Planung im Hinblick auf den Eingriff in den Boden- und Wasserhaushalt
  • Klima und Luft: Beschreibung und Bewertung des Plangebietes für die Kalt- und Frischluftbildung und Lokal- bzw. Kleinklima
  • Biotop- und Nutzungstypen: Bestandsbeschreibung der Biotop- und Nutzungstypen, naturschutzrechtliche Bestands- und Eingriffsbewertung
  • Artenschutzrechtliche Belange: Beschreibung der gesetzlichen Bestimmungen zum Artenschutz und Beurteilung der potenziellen Betroffenheit artenschutzrechtlicher Belange (Tiergruppen: Vögel, Fledermäuse, Feldhamster) nach Maßgabe des artenschutzrechtlichen Fachbeitrages, Formulierung von Vermeidungs- und Kompensationsmaßnahmen zur Verhinderung des Eintretens von Tatbeständen nach § 44 BNatSchG
  • Biologische Vielfalt: Bestimmung der Begrifflichkeit und Bewertung der Bedeutung des Plangebietes für die biologische Vielfalt
  • Landschaftsbild: Beschreibung des Untersuchungsgebietes und Bewertung der Auswirkungen der Planung auf das Landschaftsbild, Hinweis auf das nächstgelegene Landschaftsschutzgebiet
  • Gebiete gemeinschaftlicher Bedeutung, Europäische Vogelschutzgebiete und sonstige Schutzgebiete: Benennung der nächstgelegenen Gebiete gemeinschaftlicher Bedeutung (FFH-Gebiete, Naturschutzgebiete und Vogelschutzgebiete), Bewertung möglicher Auswirkungen
  • Gesetzlich geschützte Biotope: Beschreibung der nächstgelegenen gesetzlich geschützten Biotope und Beurteilung der Auswirkungen
  • Mensch, Gesundheit und Bevölkerung: Beschreibung und Bewertung der Auswirkungen der Planung auf Siedlungsbereiche und der Naherholungsfunktion
  • Kultur- und sonstige Sachgüter: Ausführungen zu bereits durchgeführten archäologischen Untersuchungen, Hinweis darauf, dass während der Erdarbeiten auf mögliche Bodendenkmäler zu achten ist
  • Gebiete zur Erhaltung der bestmöglichen Luftqualität: Feststellung fehlender Beeinträchtigungen der bestehenden und zu erhaltenden bestmöglichen Luftqualität im Zuge der Planung.

Hinzu kommen im Umweltbericht Angaben zu Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich der nachteiligen Auswirkungen der Planung, zur Entwicklung des Umweltzustandes bei Durchführung bzw. Nichtdurchführung der Planung, zu den in Betracht kommenden anderweitigen Planungsmöglichkeiten sowie zur Überwachung der Umweltauswirkungen, die aufgrund des Bauleitplans auftreten können (Monitoring).

  1. b) Umweltrelevante Stellungnahmen

 

  • BUND für Umwelt und Naturschutz Deutschland (21.10.2018): Anregung zur detaillierten Betrachtung zu bodenbrütenden Arten, Fledermäusen und zu Kompensationsmaßnahmen; Hinweis auf den hohen Flächenverbrauch freistehender Einfamilienhäuser; Ausführungen zu Siedlungsdichte und bestehenden Innenentwicklungspotentialen, Anregung der Festsetzungen zur Energieeinsparung (BHKW) und der Zulässigkeit von Photovoltaikanlagen und Sonnenkollektoren; Ausführungen zur künftigen Entwicklung der Gärten und der im Gebiet vorhandenen Bäume und Sträucher im Umweltbericht; Bedenken bezüglich fehlender Bepflanzungen zur Einpassung des Baugebietes in die Landschaft; Ausführungen zum Umgang mit anfallendem Niederschlagswasser, insbesondere bei Starkregenereignissen; Forderung von Dachbegrünungen für Garagen, Carports und Nebenanlagen, Ausführungen zum Thema Lärmschutz und Forderung der Festlegung von Vorkehrungen; Bedenken hinsichtlich des Verkehrsaufkommens.
  • Deutsche Bahn AG (08.10.2018): Hinweise, auf die Verpflichtung der kommunalen Planungsträger zur Festlegung von aktiven oder passiven Schallschutzmaßnahmen.
  • Hessen Mobil (22.10.2018): Hinweis, dass die Ermittlung und Beurteilung umweltrelevanter Sachverhalte für kommunale Planungen nicht der Prüfpflicht durch das Hessen Mobil Straßen- und Verkehrsmanagement unterliegt; Forderung des Nachweises der sicheren verkehrlichen Erschließung; Hinweis auf freizuhaltende Sichtfelder entlang der B 3 und die gesetzlichen Bestimmungen (Bauverbots- und Baubeschränkungszone); auf Ausführungen zum Straßenentwässerungssystem der B3; Hinweise zur Zulässigkeit von Solaranlagen und deren blendfreie Ausführung sowie auf zu treffende Vorkehrungen zum Schutz vor Umwelteinflüssen durch Emissionen.
  • Landesamt für Denkmalpflege Hessen, hessenArchäologie (15.10.2018): Hinweis auf im Planumfeld vorhandene Siedlungsfunde und der Notwendigkeit der Durchführung archäologischer Untersuchungen.
  • Regierungspräsidium Darmstadt (31.10.2018): Feststellung, dass keine Schutzgebiete und oberirdische Gewässer betroffen sind, Ausführungen zur Wasserwirtschaft und zum Grundwasserschutz; Ausführungen und Hinweise zur Entwässerung des Plangebietes, einschließlich Niederschlagsentwässerung, Hinweis, dass keine Informationen bezüglich Altlasten vorliegen, Hinweis auf den vorsorgenden Bodenschutz und dessen Konkretisierung im Umweltbericht; Bedenken bezüglich der auf das Plangebiet einwirkenden Lärmimmissionen (Straßenlärm) und die Erforderlichkeit einer schalltechnischen Betrachtung.
  • Regionalverband Frankfurt Rhein Main (19.10.2018): Hinweis, dass die vorgesehene Planung den Darstellungen des Regionalen Flächennutzungsplanes 2010 grundsätzlich vereinbar ist; Bereitstellung von Daten zur Strategischen Umweltprüfung (SUP).
  • Wetteraukreis (17.10.2018): Hinweis bezüglich der Nutzung des Geländes des ehemaligen Bauhofes und Forderung von Nachweisen, dass keine Bodenverunreinigungen vorliegen; Hinweis auf im Planumfeld vorhandene Siedlungsfunde und der Notwendigkeit der Durchführung archäologischer Untersuchungen, Hinweise auf konkrete und geeignete Ausgleichsmaßnahmen und auf die ökologische Wertigkeit der von den Planungen betroffenen Obstbestände; Hinweis, dass  für geplante Ausgleichsmaßnahmen keine weiteren Ackerflächen in Anspruch genommen werden sollen sowie Hinweis auf die Notwendigkeit von Lärmschutzmaßnahmen.

 

  • Stellungnahmen der Öffentlichkeit: Bedenken bezüglich der Zunahme der Verkehrsbelastung und Verschärfung der bestehenden Verkehrssituation (fehlende Kapazität der Straßen und Knotenpunkte), Bedenken bezüglich der Erschließung des Plangebietes, der zulässigen Höhenentwicklung der Bebauung sowie der entstehenden Wohndichte, Anregung zur Vorsehung eines Spielplatzes, Bedenken bezüglich der begrenzten Kapazität des Abwasersystems sowie zur Inanspruchnahme wertvollen Ackerland.

c) Weitere umweltrelevante Informationen:

Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag: Der artenschutzrechtliche Fachbeitrag umfasst neben einem einleitenden Kapitel zur Veranlassung und Aufgabenstellung, zu den rechtlichen Grundlagen und der Methodik, die Ermittlung der Wirkfaktoren und Festlegung des Untersuchungsrahmens sowie eine Vorauswahl potentiell betroffener artenschutzrechtlich relevanter Artengruppen (Tiergruppen, Vögel, Fledermäuse Feldhamster), für die eine umfassende Prüfung zu den Verbotstatbeständen und der Vermeidung von Beeinträchtigungen erfolgte. Aus der Analyse sind als artenschutzrechtlich relevante Tiergruppen Vögel und Fledermäuse hervorgegangen, für die Vermeidungs- und Kompensationsmaßnahmen formuliert werden, damit das Eintreten von Verbotstatbeständen nach § 44 BNatSchG vermieden wird. Der Feldhamster konnte nicht nachgewiesen werden.

Immissionsberechnung: Die Immissionsberechnung umfasst die Prüfung der auf das Allgemeine Wohngebiet einwirkenden Immissionsbelastung durch Verkehrslärm (Straßenverkehr- und Schienenverkehr) und beinhaltet neben einem einleitenden Kapitel zur Aufgabenstellung, den Beurteilungsgrundlagen, der Wahl der Immissionsorte und Darlegung geltender Immissionsrichtwerte eine Schallausbreitungsrechnung und daraus resultierende Maßnahmenvorschläge (aktiver und passiver Schallschutz) zur Umsetzung.

Verkehrsuntersuchung: Die Verkehrsuntersuchung umfasst eine Abschätzung des zu erwartenden Verkehrsaufkommens und Prüfung der Leistungsfähigkeit des Knotenpunktes B 3/ Zufahrt Baugebiet Engelsberg Nordwest.

Gemäß § 4b BauGB wurde ein Planungsbüro mit der Durchführung des Verfahrens beauftragt.

Der Magistrat

Bauleitplanung der Stadt Butzbach, Stadtteil Nieder-Weisel

Bebauungsplan „Engelsberg Nordwest“

Übersichtskarte

Plankarte 1: Räumlicher Geltungsbereich Plangebiet

Plankarte 2: Externe Ausgleichsmaßnahme (Gemarkung Nieder-Weisel, Flur 8, Flurstück 8 teilweise)

Genordet, ohne Maßstab