17.02.2020

Bebauungsplan „Waldsiedlung – 8. Änderung“ im Stadtteil Nieder-Weisel

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Butzbach hat am 04.02.2020 gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung des Bebauungsplanes „Waldsiedlung – 8. Änderung“ im Stadtteil Nieder-Weisel beschlossen. Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit bekannt gemacht. Allgemeines Planziel ist die Verbesserung der baulichen Ausnutzung in diesen Bereichen im Sinne der Nachverdichtung.

Der Geltungsbereich der 8. Änderung umfasst die Flurstücke Nr. 167, 169, 174, 175/3, 239 bis 246, 247/1, 247/2, 248/1, 248/2 und 249, Flur 17, Gemarkung Nieder-Weisel (siehe folgende Abbildungen).

Gemäß § 13a Abs. 3 Nr. 1 BauGB wird darauf hingewiesen, dass die Änderung des Bebauungsplans im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB durchgeführt wird und dass sich die Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung in der Stadtverwaltung Butzbach, Dienstgebäude Landgrafenschloss, Schlossplatz 1, Zimmer 105, während der üblichen Dienststunden (Montag bis Freitag von 08.00 bis 12.00 Uhr, Donnerstag von 14.00 bis 16.30 Uhr sowie nach Vereinbarung) unterrichten und sich bis zum 04. März 2020 äußern kann.