06.03.2020

Bebauungsplan „Wohnen am Limes – 2. Änderung“ in der Kernstadt

Es wird hiermit bekannt gemacht, dass der Entwurf der o.g. Bebauungsplanänderung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich ausgelegt wird.

Allgemeines Planziel ist die Sicherung einer wohnverträglichen gewerblichen Nutzung im Allgemeinen Wohngebiet.

Der Geltungsbereich der 2. Änderung umfasst das Flurstück Nr. 17/11 in der Flur 7, Gemarkung Butzbach (siehe folgende Abbildung).

Gemäß § 13a Abs. 3 Nr. 1 BauGB wird darauf hingewiesen, dass der Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt wird.

Es wird hiermit bekannt gemacht, dass der o.g. Entwurf der Bebauungsplan-Änderung, bestehend aus Planzeichnung und Begründung

vom 16.03.2020 bis einschließlich 20.04.2020

in der Stadtverwaltung Butzbach, Dienstgebäude Landgrafenschloss, Schlossplatz 1, Zimmer 105, während der üblichen Dienststunden (Montag bis Freitag von 08.00 bis 12.00 Uhr, Donnerstag von 14.00 bis 16.30 Uhr sowie nach Vereinbarung) zur Einsicht öffentlich ausliegt.

Gemäß § 4a Abs. 4 BauGB sind der Inhalt dieser Bekanntmachung sowie die auszulegenden Unterlagen auf der Website der Stadt Butzbach unter www.stadt-butzbach.de/rathaus/ veroeffentlichung-von-bebauungsplaenen eingestellt.

Es wird darauf hingewiesen, dass während der Auslegungsfrist Stellungnahmen schriftlich oder zur Niederschrift abgegeben werden können.

Es wird gemäß § 4a Abs. 6 BauGB darauf hingewiesen, dass Stellungnahmen, die im Verfahren der Öffentlichkeitsbeteiligung nicht rechtzeitig abgegeben worden sind, bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben, sofern die Stadt deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist.