06.04.2020

Öffentliche Bekanntmachung – Aufklärung der Beteiligten zur geplanten Einstellung der Flurbereinigung DF 491 Usingen

Aufklärung der Beteiligten

Gemäß § 5 Abs. 1 Flurbereinigungsgesetz (FlurbG) vom 16. März 1976 (BGBl. I S. 546) in der derzeit geltenden Fassung in Verbindung mit § 9 FlurbG sind die am Verfahren beteiligten Grundstückseigentümer in geeigneter Weise eingehend über die geplante Einstellung des Flurbereinigungsverfahrens einschließlich der voraussichtlich entstehenden Kosten aufzuklären.

Die betroffenen Teilnehmer erhalten gemäß § 5 Abs. 1 FlurbG die Möglichkeit, sich über die Einstellung eingehend zu informieren und bei Bedarf individuell Auskunft zu erhalten.

Hierfür steht den Teilnehmern bis einschließlich 12.06.2020 unter der Internetadresse www.hvbg.hessen.de/DF491 ein Foliensatz mit weitergehenden Informationen sowie eine Karte zur Verfügung.

Wenn Sie über keinen Internetanschluss verfügen und den Foliensatz auf analogem Wege erhalten wollen oder weitere Fragen zur geplanten Einstellung haben, wenden Sie sich bitte bis spätestens zum 12.06.2020 mit dem Kennzeichen „DF491 Usingen-Einstellung“ an das Amt für Bodenmanagement Limburg a.d. Lahn, Berner Str. 11, 65552 Limburg a.d. Lahn oder per Telefon unter 06431 9105 – 6213 oder -6230.

Aufgrund der derzeitigen Situation bzgl. der Corona–Pandemie wird darum gebeten, von persönlichen Vorsprachen abzusehen.

Sachverhalt

Durch nachträglich eingetretene Umstände können die bei Anordnung des Verfahrens gesetzten agrarstrukturellen Ziele und damit ein Mehrwert für die Teilnehmer und insbesondere für die Landwirte heute nicht mehr erreicht werden. Zudem wurden Teile des Verfahrens zwischenzeitlich einer nicht landwirtschaftlichen Nutzung z.B. als Wohnbebauung, Gewerbe, Schule, Krankenhaus etc.  zugeführt. Es ist daher aus heutiger Sicht zweckmäßig das Verfahren einzustellen. Die Flurbereinigungsbehörde stellt im Zuge der Einstellung einen geordneten Zustand her.

Veröffentlichung

Diese öffentliche Bekanntmachung wird in der Stadt Usingen sowie in den angrenzenden Städten Butzbach und Neu-Anspach sowie den angrenzenden Gemeinden Wehrheim im Taunus, Weilrod, Obermörlen, Grävenwiesbach und Schmitten öffentlich bekannt gemacht. Darüber hinaus ist diese öffentliche Bekanntmachung unter www.hvbg.hessen.de/DF491 abrufbar.